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    Unaufgefordert zugesandte Werbung per Post oder auch E-Mail werden kostenpflichtig über einen Fachanwalt abgemahnt.

    Die Aufforderung zur Unterlassung der Zusendung von Werbenachrichten ist verbunden mit der Übernahme der entstandenen Anwaltskosten. Diese können sich im Einzelfall auf über 700 bis 800 € belaufen. Wer die Abmahnung gänzlich ignoriert, dem droht ein einstweiliges Verfügungsverfahren – verbunden mit noch höheren Kosten.